Redner zur #Verlegerbeteiligung beim IUM-Symposion am 20.11. in München

Das Institut für Urheber- und Medienrecht (IUM) veranstaltet in München ein Symposion zur „Verlegerbeteiligung“, an dem ich als Redner und Panelist mitwirke. Die urheberrechtliche Tagung findet am 20.11.2019 von 10 bis 15 Uhr im Literaturhaus München statt.

Unter der Überschrift Reform der Verlegerbeteiligung – Ausgestaltung der „Ansprüche auf gerechten Ausgleich“ nach Art. 16 DSM-RL erörtern und diskutieren Rechtswissenschaftlerinnen, Verlagsmanager und Verbandsvertreter die Frage, ob und wie es zu regeln sein soll, dass Verlage und andere Verwerter von Urheber-Nutzungsrechten an den gesetzlichen Vergütungen beteiligt werden, die die Verwertungsgesellschaften für die Urheber treuhänderisch einsammeln (Speichergeräteabgaben und weiteres).

Diese Art der obligaten „Verlegerbeteiligung“ war in Deutschland jahrzehntelang gang und gäbe, wurde durch ein Urteil des Bundesgerichtshofes im Jahr 2016 als gesetzwidrig gestoppt. Seitdem haben Urheber*innen die Option, freiwillig Teile der ihnen zustehenden Vergütungen an Verlage beziehungsweise Verwerter abzugeben.

Die im Frühjahr dieses in Kraft gesetzte Urheberrechts-Richtlinie der EU sieht nun vor, dass die Mitgliedsstaaten es gesetzlich ermöglichen können, die Beteiligung der Verwerter an den Urheber-Tantiemen von den Verwertungsgesellschaften fest in ihren Verteilungsplänen verankern zu lassen. Dafür muss der deutsche Gesetzgeber das Urheberrecht entsprechend anpassen, sprich ändern. Und wie? Genau das will das Symposion beraten.

Mir kommt die Rolle zu, für „die Urheber“ zu sprechen. Ich habe dazu eine Haltung, die ich bereits in einem Kommentar bei iRights.info erläuterte:

  • die Verlegerbeteiligung sollte für Urheber weiterhin eine freiwillige Option bleiben (mit dieser Einstellung bin ich als Mitglied der Freischreiber und auch in Europa nicht allein),
  • zudem sollten die Verwerter aufhören, uns Urheber zu bevormunden und
  • die Verwertungsgesellschaften sind mitnichten in Gefahr, wenn Verwerter nicht per se an gesetzlichen Vergütungen beteiligt werden.

Ich bin sehr gespannt auf die Diskussion mit den Fachleuten und dem Publikum. Die Veranstaltung ist kostenlos. Eine Anmeldung ist erforderlich.

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