Digitaldenkmalpflege – Löschen verboten
Was in der „echten“ Welt Gebäude, Innenräume und Fassaden, sind im Digitalen Webseiten, Interaktionsdesign und Benutzeroberflächen: Mitunter durchaus erhaltenswert
Eine Vorladung? Verwundert scanne ich durch die Tiefen meiner Langzeiterinnerungen: Wieso das denn bitte? Und wer oder was ist das LDDA? „Hey, ich brauche noch Ihre Unterschrift, dass Sie das Einschreiben angenommen haben“, stupst mich der Postler aus meinem „Was kann es nur sein?“-Suchmodus. „Äh, ja, klar.“ Kritzel, kritzel. Ich öffne den Umschlag und überfliege das denkbar kurze Schreiben: „ … sind Sie verpflichtet, am … um … Uhr zu erscheinen, weiteres erfahren Sie über den hier abgebildeten QR-Code. Mit freundlichen Grüßen, … , Landesdatenkonservator beim Landesdigitaldenkmalamt (LDDA)“. Wieso schicken die toten Baum, wenn ich am Ende auf eine Website muss? Hätte doch ‘ne Mail gereicht, … ts – Ämter! … Aber, worum geht es denn nun? „ … bezüglich der von Ihnen am … übernommenen Webdomain … diese steht seit … unter Digitaldenkmalschutz und muss daher optisch wie funktional vollständig in Ihrem Zustand der Jahre … bis … erhalten bleiben. Zum Zwecke der Klärung aller Auflagen und …
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