Andreas Treske: „Das Private der Eltern ist nicht das Private der Kinder“
Treske lehrt Medienkunst in Ankara und ist Autor des neuen Buches „Video Theory“, über das ich mit ihm für iRights.info sprach.
iRights.info: In Ihrem Buch schreiben Sie, Videos würden immer mehr in den Alltag eindringen. Können Sie dafür Beispiele nennen?
Andreas Treske: In viele moderne Autos lässt sich eine nach hinten gerichtete Kamera einbauen. Das hat offensichtlich Vorteile, das Parken wird einfacher. Doch wenn man die Kamera mit weiteren Sensoren kombiniert, wird das Einparken nicht nur vereinfacht, sondern auch automatisiert. Ist das Auto zudem vernetzt, lassen sich ebenso einfach die Bilder und Daten der Sensoren übertragen.
Ein anderes Beispiel ist das intelligente Haus, das über das Smartphone kontrolliert werden kann. Die im Haus installierten Kameras liefern dem Smartphone einen visuell prüfbaren Status des Hauses, etwa auch im Kühlschrank, wo eine Kamera zeigt, dass keine Eier mehr da sind.
All diese Kameras liefern Videos, also zeitbasierte Bildfolgen. Sie dienen im Grunde dazu, Veränderungen zu registrieren, denn die erkennbaren Objekte können mit vorhandenen Daten und Normalzuständen verglichen werden.
Doch eigentlich benötigen wir oft gar keine Kameras, um über Veränderungen informiert zu werden. Nehmen wir die selbstfahrenden, automatisch gesteuerten Autos, an denen Google und die Autohersteller bereits arbeiten. Diese Fahrzeuge arbeiten mit unzähligen Sensoren, die die Steuerungseinheiten mit Daten füttern. Dann benötigen wir die bewegten Bilder der Einpark-Kameras schon wieder nicht mehr.
Womöglich vertrauen wir aber den sichtbaren Kamerabildern – zumindest heute noch – mehr als unsichtbaren Sensoren, und genau das trägt zu einer größeren Alltagspräsenz von Video bei.
iRights.info: In diesem Sinn verrichten Videokameras technische Dienste. Sie schreiben aber auch, dass Videos zur Identifizierung von Menschen dienen. Wie meinen Sie das?
Andreas Treske: In einem Interview zitierte die Filmemacherin und Autorin Hito Steyerl einen Programmierer, der meinte, Mobiltelefone wären schon jetzt in der Lage, aufgenommene Gesichter mit Hilfe von Algorithmen zu vervollständigen und sie daraufhin Personen zuzuordnen.
Licht und Schatten verändern ein Gesicht, auch die Position des Beobachters wirkt sich bei der Aufnahme von Gesichtern auf die Erkennbarkeit aus. Sofern ein Gesicht aber digital in der „Cloud“ vorhanden ist, kann man es zum Vergleichen abrufen. Damit kann man die erfassten Gesichtsdaten vervollständigen. Daraus entsteht dann die Zuordnung, die Personen können identifiziert werden.
iRights.info: Facebook, Google und Apple bieten in ihren Diensten oder Apps bereits solche Gesichtserkennungsservices – und die werden auch genutzt. Finden Sie das bedrohlich?
Andreas Treske: Der Künstler Kyle McDonald hat kürzlich mit seiner Arbeit „Exhausting a Crowd – click & follow everyone” das Potenzial einer automatisierten und vernetzten Videoüberwachung aufgezeigt. Man kann einzelnen Personen, die in einem Video zu sehen sind, integrierte Textinformationen oder Kommentare zuordnen, die mit dem Video weitergegeben und für weitere Auswertungen genutzt werden können.
Die englische Gruppe Blast Theory hat diese Funktionalisierung von Personenvideos ebenfalls vorweggenommen. In ihren performativen, interaktiven, hybriden Spielen gibt es Menschen an Computern, die quasi mit Spielern in der wirklichen Stadt – in einer militärischen Sprache würde man „im Felde“ sagen – regelrecht interagieren.
iRights.info: Das klingt nach Science Fiction.
Andreas Treske: Hier kommen einem Fernsehwelten in den Sinn, die amerikanische Serien so gerne konstruieren, wie „Person Unknown“ oder „CSI” und andere. Gleichzeitig gibt es die Phantasien zur innerstaatlichen Kontrolle und zur Überwachung durch Geheimdienste.
Doch eigentlich könnten alle, die über die technischen Möglichkeiten verfügen, in dieser Form mit digitalem Video arbeiten. Und vermutlich geschieht es auch. Es wurde schon vor mehreren Jahren berichtet, dass in London aufgestellte Überwachungskameras auch dazu benutzt werden können, Personen zu erkennen, um ihren Bewegungen zu folgen.
iRights.info: Zu den bewegten Bildern kommen die Meta-Informationen zu ihrer Entstehung. Überwachen uns die mobilen Geräte, mit denen wir filmen?
Andreas Treske: Nicht nur mobile Geräte. Der Hersteller LG hat in den letzten Jahren seine Fernseher mit einem Rückmeldeverfahren bestückt. Das heißt, immer wenn ein LG-Fernseher ans Netz geht, sendet er diese Zustandsinformationen an den Hersteller.
Damit könnte LG unser Fernsehverhalten analysieren, und diese Daten benutzen, um es indirekt zu lenken. Das heißt, Algorithmen machen uns Programmvorschläge oder schicken Hervorhebungen direkt aufs Gerät. Damit würde unser Fernsehkonsum unweigerlich aus der Ferne gelenkt.
Auf einem Mobiltelefon kann sich sogar das Verhalten der Applikationen entsprechend der Auswertung jener Daten verändern, die die Apps oder das Gerät an die Hersteller schicken. Zunächst einmal sind das alles nicht böswillige Eigenschaften, sondern lediglich Möglichkeiten der offenen Kanäle.
iRights.info: Sie sind der Auffassung, dass es das gesellschaftliche Zusammenleben verändert, wenn wir zunehmend mit Videoinhalten umgehen und immer dauerhafter von Bewegtbildern umgeben sind.
Andreas Treske: Das Private, wie es die Elterngeneration definierte, ist nicht mehr das Private ihrer Kinder und Enkel – so war es seit mehreren Generationen. Genauso erlebe ich es heute, etwa in der Hochschule: Der Begriff des Privaten, wie ich ihn verstehe und praktiziere, ist meinen Studenten unverständlich, sie gehen damit viel freier um.
Allerdings entsteht bei jedem Einzelnen schnell eine Flut an Bildern. Die schiere Masse an Bewegungsbildern oder auch Selbstbildnissen summiert sich schnell zu einem Rauschen. Man könnte auch sagen, dass all die tausend privaten Momentaufnahmen meines Lebens zum Make-up eines öffentlichen Ichs werden, das nicht unbedingt mein wirkliches Ich ist – und auch nicht mein einziges, weil neben diesem womöglich noch andere Ichs stehen.
Als ich 2010 in Indonesien war, hatte ich an der dortigen Hochschule eine interessante Diskussion über Facebook-Identitäten. Die indonesischen Studierenden zeigten mir, wie viele verschiedene Rollen jeder einzelne eigentlich spielte – das ist in der dortigen Kultur selbstverständlich. In der balinesischen Kultur gibt es bis zu 12 Rollen, die jeder einnimmt. Sie erklärten, das ihr Bild auf Facebook nur eine dieser Rollen sei.
Andererseits benutzen viele Studierende Apps und Dienste wie Instagram oder Vine und lassen es dabei immer häufiger zu, dass ihren Bewegtbildern durchaus aussagekräftige Daten zugeordnet werden, etwa der Entstehungsort des Videos oder Bewegungsprofile via Geotagging.
iRights.info: Sie schreiben, dass digitales Video in immer kürzeren Einheiten daherkommt. Ist das nicht nur ein spezifisches Phänomen von Diensten wie Vine oder Instagram, die die Laufzeit auf wenige Sekunden begrenzen, um die Datenmengen klein zu halten und damit die Chancen für große Verbreitung zu erhöhen?
Andreas Treske: Das ist nur ein Indikator, denke ich. Denn rein technisch gesehen werden in digitalen, nichtlinearen Schnittsystemen genau diese Einheiten schon seit Jahren benutzt, dort kennt man den Clip als kleinstes Element. Ein Clip wurde aus einer Sequenz, aus einer Einstellung herausgeschnitten. Mit ihm wird weiter gearbeitet, er wird montiert und kombiniert. Durch kleine, preiswerte und leistungsfähige Video-Apps und die genannten Kurzvideodienste wird der Umgang mit dem Medium Video zu einem Umgang mit Kleinstpartikeln.
iRights.info: Stellt sich für diese „Kleinstpartikel“-Videos die Frage, ob sie zu kurz oder nicht eigenständig genug sind, um nach deutschem Urheberrecht schützenswert zu sein?
Andreas Treske: Rechtlich gesehen ist der springende Punkt, wie wir das Urheberrecht definieren und was die Objekte sind, die es schützt. Es geht in unserem Urheberrecht darum, ab wann man ein Objekt als schöpferisches „Werk“ definieren und man ihm eine schützenswerte Originalität zusprechen kann. Ich glaube aber, diese Frage muss die Verleiher, Vermarkter, Distributoren – sprich, die Verwerter – viel mehr beunruhigen als die Macher oder Autoren. Man kann nur etwas verleihen und vermarkten, wenn es dementsprechend definiert ist.
Und wenn man einen Clip einer längeren Einstellung entnommen hat, ist er das Original oder nur ein Abkömmling? Und was wird aus dem „Original“? Der Clip trägt als Datensatz zwar eine Grundinformation des Ursprungs und der Zugehörigkeit mit sich, weil die Metadaten von digitalisierten Filmaufnahmen in der Regel automatisch erzeugt werden und auch in verkürzten oder bearbeiteten Versionen erhalten bleiben. All das kann man natürlich manipulieren. Um das aufzudecken, gibt es mittlerweile digitale Forensik, die man in zukünftigen Streit- und Zweifelsfällen womöglich auch für urheberrechtliche Fragen anstrengen muss.
Ich denke, hier hätten Juristen eine Menge zu tun, wollten sie diese kurzen Einzelteile abgrenzen oder bestimmen. Als Film- oder Video-Distributor kann man die angesprochenen Videoparticles eigentlich nicht schützen, und wollte man sie vermarkten, käme das dem Verkauf von Sand gleich.
Dieser Beitrag ist ein Crosspost von iRights.info vom 4.8.2015